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Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der Firma asb Systemhaus GmbH
§1 Geltungsbereich
1. Alle Geschäfte mit uns werden - soweit nicht im Einzelfall
Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der
Käufer darzulegen hat - zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt.
2. Unsere Verkaufs- und Geschäftsbedingungen gelten bei
Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen
Geschäfts als von Käufer angenommen, auch wenn bei der
Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen oder abweichenden Bestimmungen
des Käufers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers,
von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
3. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige
Nebenabreden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Gegenbestätigung durch uns; ohne eine solche schriftliche Bestätigung
sind Abweichungen nicht gültig.
4. Sollte eine dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Beide Parteien verpflichten sich, die unwirksame
Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der
unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige
Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die
sich am Sinn und Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu
orientieren hat, ausgefüllt werden.
5. Wir schließen Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen ab. Sie gelten somit auch für alle künftigen
Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit
widersprochen. Spätestens mit der Abnahme oder Lieferung unserer
Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als vereinbart.
6. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie
schriftlich von beiden Parteien rechtskräftig unterzeichnet sind. Das
gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften und Terminen.
§2 Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind- sofern nicht anders vereinbart- stets
unverbindlich und freibleibend. Die Berichtigung von Druckfehlern und
Irrtümern, soweit geringfügige Abweichungen von Qualität und Ausführung
bestehen, bleiben vorbehalten. Aufträge gelten als Verträge im Sinne des
BGB.
2. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Ausführung der Leistung oder
Lieferung, zustande.
3. Verträge mit staatlichen Einrichtungen schließen wir auf Anforderung
nach BVB/VOL ab, ansonsten gelten unsere Verkaufs- und
Geschäftsbedingungen.
§3 Preisstellung
1. Soweit ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die
Berechnung nach unserem am Versandtage - für die gelieferten bzw.
abgenommenen Mengen- allgemein gültigen Preis.
Die Preise sind, sofern nicht anders angegeben, reine Nettopreise im DM
(Deutsche Mark) und verstehen sich unfrei, zuzüglich Kosten für
Verpackung und Versicherung. Bei Bestellung behalten wir uns die
Berechnung eines Mindermengenzuschlages vor.
2. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch
bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich,
zwischenzeitliche Änderungen behalten wir uns vor.
3. Angebotspreise verstehen sich als Lieferpreise je Produkt, insofern
nicht anders ausgewiesen (Installation).
4. An- und Abfahrtszeiten sind Arbeitszeit.. Kosten der An- und Abfahrt,
sowie Spesen trägt der Kunde.
5. Als Berechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen und sonstige Kosten
gelten unsere jeweils zum Ausführungszeitpunkt aktuellen Preislisten.
Diese behalten wir uns vor, auch ohne Vorankündigung jederzeit zu
ändern. Werden Kostensätze explizit vertraglich vereinbart, gelten
diese.
§4 Schulungen und Seminare
1. Die Teilnahme an Seminaren und anderweitigen Schulungen, kurz
Maßnahme genannt, bedürfen der schriftlichen Anmeldung der Teilnehmer.
Dies gilt auch für durch uns vermittelte Maßnahmen. Die Anmeldung gilt
als verbindliche Erklärung, sämtliche mit der Teilnahme an der Maßnahme
verbundenen Kosten zu übernehmen. Die Bestätigung und die Anmeldung
gelten als Vertragsabschluß.
2. Das Honorar für die Maßnahme und evtl. entstehende Nebenkosten sind
vor Beginn der Maßnahme zu entrichten. Tritt ein Teilnehmer nach Ablauf
der Rücktrittsfrist, welche mit der einzelnen Maßnahme abgestimmt wird
(im Allgemeinen 10 Tage) zurück, sind anteilige Kosten, bzw., bei
Nichtantritt alle Kosten fällig.
3. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Maßnahmen besteht nicht.
4. Inhalt und Qualität der Maßnahme orientieren sich am jeweils letzten
Stand, der die Materie betreffenden Erkenntnisse. Eine Haftung für
unvollständige oder unrichtige Inhalte von Maßnahmen, bzw. falsche
Voraussetzungen der Teilnehmer übernehmen wir nicht.
§5 Haftungsbegrenzung
1. Der Kunde wird uns unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur
Erbringung unserer vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Der Kunde
wird uns auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur
Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten und überprüfen. Der
Kunde wird uns auf Anforderung Testzeiten in ausreichendem Umfang zur
Verfügung stellen. Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder
lückenhafter Angaben des Kunden erforderlich sind, gehen zu seinen
Lasten. Das gleiche gilt für zeitliche Verzögerungen. Der Kunde ist
verpflichtet, unsere Pflege- und Wartungsanweisungen zu befolgen und
insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen. Die Folgen
der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten
des Kunden.
§6 EDV- Systemleistung
1. Unter EDV Systemleistung verstehen wir die Lieferung von Hard- und
Software mit einem maßgeblichen Anteil an Installationsleistung,
Schulung und Support.
2. Für EDV- Systemleistungen gilt Werkvertragsrecht, auch wenn dieses
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Softwareentwicklungen und Anpassungen werden ausschließlich nach
Werkvertragsrecht durchgeführt.
§7 Lieferung / Versand
1. Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht anders
vereinbart. Unvorhergesehene Schwierigkeiten des Herstellers /
Vorlieferanten berechtigen uns vom Lieferauftrag zurückzutreten.
2. Für EDV- Systemleistungen bieten wir Ihnen bei Lieferschwierigkeiten
ein angemessen und funktional gleichwertiges Ersatzprodukt an.
3. Wird die Lieferung auf Wunsch oder Verursachung des Bestellers
verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit Lieferbereitschaft
Verzugsgebühren in Höhe von 4% über den aktuellen Diskontsatz hinaus zu
verlangen.
4. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen /Termine
für Systeminstallation Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht
vom Vertrag, insofern nicht anders vereinbart.
5. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
6. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und
Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar.
Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages
behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht
grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich
eingeschränkt wird.
7. Mit Versandbeginn geht jegliche Haftung auf den Kunden über.
8. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen
und auf Rechnung des Kunden zu versichern.
§8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem
Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, sowie bis zur
vollständigen Freistellung von sämtlichen Eventualverbindlichkeiten, die
wir im Interesse des Kunden eingegangen sind, behalten wir uns das
Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf
über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2. Der Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch für "geistiges"
Eigentum bei Entwicklungsaufträgen und Leistungen im Werkvertragsrecht.
Eine nicht genehmigte Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist bis zur
vollständigen Bezahlung untersagt. Schutzrechte, die wir bei der
Entwicklung erwirken, bleiben unser Eigentum. Der Kunde erhält mit dem
Entwicklungsergebnis nicht automatisch eine Lizenz für das entwickelte
Produkt. Insbesondere bei Software verpflichtet sich der Kunde die
Programme nur für seinen eigenen Bedarf, bzw. entsprechend des
geschlossen Werkvertrages zu nutzen. Eine Veräußerung oder nur
Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
3. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die
Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
§9 Softwarelizenzierung
1. Der Kunde stellt in ausreichenden Maße vor bzw. in regelmäßigen
Abständen während des Einsatzes von jeglicher Software sicher , daß
diese rechtmäßig erworben ist und das Lizenzrecht des Herstellers
gewahrt wird.
2. Für durch uns erworbene Software gilt ausschließlich das Lizenzrecht
des Herstellers. Irrtümer und Schreibfehler im Angebot stellen uns frei
von jeglichen Ansprüchen.
3. Setzt der Kunde durch unsere Firma erstelle Software nicht mit den
Beschränkungen der durch uns erteilten Lizenzregelung ein, fordern wir
einen Schadensersatz in mindestens 10-facher Höhe der in Anwendung
gebrachten Kopien.
4. Im übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Verordnungen zur
Anwendung, Nutzung und Aufbewahrung von Software.
§10 Gewährleistung und Haftung
1. Entspricht die Software nicht dem vertraglichen Leistungsumfang gemäß
§§ 2 und 4, so hat uns der Kunde dies unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Wir leisten dann Gewähr durch kostenlose Nachbesserung. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, beginnend mit der Abnahme.
2. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften, wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch
Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer
Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden -
insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Kunden - Ersatz
oder bessern die Software nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
3. Jeder Kunde ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine
bei uns bestellte Software auf einer zur Nutzung bestimmten Hardware
lauffähig ist. Dies gilt in gleichem Sinne auch für bestellte Hardware,
es sei denn, wir sichern die Einsatzfähigkeit schriftlich zu.
4. Der Kunde verpflichtet sich, bei uns bestellte Waren unverzüglich
nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden und Beanstandungen
innerhalb 10 Tagen uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Bei nicht
rechtzeitiger Anzeige erlischt die Gewährleistung, es sei denn, der
Mangel war bei Untersuchung nicht erkennbar. Die Rückgabe der Ware ist
nur dann möglich, wenn Nachbesserung oder Umtausch nicht durchgeführt
werden konnten.
5. Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte kein
Zurückbehaltungsrecht bezüglich unserer Forderungen zu.
6. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als
auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurde.
7. Unsere Gewährleistungsfrist entfällt, wenn vom Käufer oder von
Dritten Eingriffe in den Vertragsgegenstand vorgenommen werden. Stellt
sich heraus, daß Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler
zurückzuführen sind, so sind wir berechtigt, die durch die Fehlersuche
entstandenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
8. Für gebrauchte Teile gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von
längstens 6 Monaten. Umtausch oder Rückgabe aus nichtigen Grund sind
ausgeschlossen.
9. Wir stehen unseren Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von
Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse zur Verfügung.
Wir haften hierfür jedoch nur dann, nach Maßgabe des nachfolgenden
Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
10. Die Kosten für Serviceleistungen des Technischen Kundendienstes
werden nach der in unseren Geschäftsräumen ausgehängten, jeweils
gültigen Preisliste berechnet. Diese wird auf Wunsch ausgehändigt.
§11 Zahlungsbedingung
1. Rechnungen sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum,
Serviceleistungen sofort rein netto ohne Abzug fällig. Anderweitige
Zahlungskonditionen behalten wir uns vor. Unseren Kunden steht kein
Zurückhaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung
ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten und
rechtskräftig anerkannt sind.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können.
3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich
vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und
Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
4. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender
Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die
Zahlung des Kunden erfüllt sind.
5. Ist der Kunde im Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des
von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene
Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4 % über dem
Bundesbankdiskontsatz - zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
6. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine
Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die
seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks
hereingenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt,
bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von
diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
Bei erheblichen Zahlungsverzug haben wir das Recht, gelieferte Ware in
Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Die Kosten für die
Sicherheitsverwahrung trägt der Kunde.
7. Bei Neukundengeschäften, oder sonstigen Zahlungsverzügen behalten wir
uns in jedem Fall Barzahlung vor.
8. Gerät der Kunde bei Leistungen, welche wir durch monatlich
regelmäßige Leistungen erbringen mit seinen Zahlungen in Verzug,
unterbrechen wir die weitere Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung, bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen.
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Erfurt. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen
oder damit in Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen für beide Teile
nach unserer Wahl das Amts- oder Landgericht Erfurt als Gerichtsstand
vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen
anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren ( 688 ff ZPO) die
Zuständigkeit des Amtsgerichts Erfurt vereinbart.
2. Die Überschriften unserer AGB dienen nur der besseren Übersicht und
haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer
abschließenden Regelung.
Stand der AGB: 09/2011.
asb Systemhaus GmbH, Erfurt
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